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Bildungsgutschein, Bildungsprämie & Co.: Tipps zur Ausbildungsförderung
Höhenarbeit, Baumklettern, Industrieklettern: Ausbildung im Berufskletterzentrum
Das Berufskletterzentrum der Aquaworker KG ist ein offiziell anerkannter Bildungsträger und bietet diverse Lehrgänge für
Industriekletterer, Baumkletterer und Höhenarbeiter an. Sowohl für Arbeitssuchende, als auch für Erwerbstätige und Arbeitgeber gibt es viele Möglichkeiten einer finanziellen Förderung
zur Teilnahme an unseren Lehrgängen. Über einige davon möchten wie Sie auf dieser Seite informieren.
Bildungsgutschein: Förderung bis zu 100% durch die Agentur für Arbeit
Das Berufskletterzentrum der Aquaworker KG ist ein geprüfter Bildungsträger und nach AZWV zertifiziert. Die meisten unserer
Kurse können als Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung bis zu 100% mit einem Bildungsgutschein durch die Agentur für
Arbeit finanziert werden. Förderfähig sind dabei sowohl einzelne Kurse, als auch Kurskombinationen, wie z.B. die Lehrgänge
SZP Level 1 + Level 2 + PSA gegen Absturz für Industriekletterer. Um an einer geförderten Maßnahme teilzunehmen, brauchen Sie
die Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit. Einen Bildungsgutschein können Sie z.B. beantragen, wenn Sie arbeitslos oder
akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Arbeitsamt um zu klären,
ob Sie die Voraussetzungen für eine geförderte Ausbildung erfüllen. Wird die Maßnahme bewilligt, erhalten Sie mit einem sogenannten
"Bildungsgutschein" die Zusicherung, dass die anfallenden Kursgebühren übernommen werden. Der Bildungsgutschein ist dann rechtzeitig
vor Kursbeginn bei uns einzulösen. Weitere Informationen auf Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
Leistungen während beruflicher Weiterbildung
Maßnahmeförderung mit Bildungsgutschein
Die Bildungsprämie: Bis zu 500,- EUR Zuschuss für Ihre Ausbildung
Im Berufsleben kommt der Weiterbildung eine Schlüsselrolle zu - wer "am Ball" bleibt, kann seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft sichern.
Mit dem Prämiengutschein "Bildungsprämie" aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der
Europäischen Union werden Erwerbstätige gezielt bei der Finanzierung ihrer beruflichen Weiterbildung unterstätzt.
Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
- Mit der Bildungsprämie können Kosten für Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Seminare um die Hälfte reduziert werden: Maximal ist
der Gutschein 500 Euro wert; in den meisten Fällen reicht dieser Betrag für die Halbierung der Weiterbildungskosten aus. Voraussetzung für eine
Förderung ist: Die oder der Berufstätige hat ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 25.600 Euro im Jahr (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten).
Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss beschäftigungsrelevant sein und sollte die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten
Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch
nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Mit unserem nach DIN EN ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmanagement und der Zulassung als Träger der beruflichen Weiterbildung (AZWV) erfüllen
wir die Anforderungen des Bildungsprämie-Programmes und nehmen Ihren Prämiengutschein gern an. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich erst nach einem
persönlichen Beratungsgespräch in einer der über 400 Beratungsstellen deutschlandweit zur Ausbildung bei uns anmelden. Alle Infos zur Bildungsprämie
und Adressen der Beratungsstellen unter
www.bildungspraemie.info
Steuerersparnis: Anrechnung im Lohnsteuerjahresausgleich
Bei der Einkommenssteuererklärung können sich erhebliche Steuerersparnisse ergeben, denn Weiterbildungskosten in einem ausgeübten Beruf sind nach
§ 9 EStG als Werbungskosten und Ausbildungs- und Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf nach § 10 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig.
Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Einkommensteuergesetz
Unterstützung durch den Arbeitgeber
In vielen Fällen hat sicherlich auch Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran, dass Sie unsere Aus- und Weiterbildungsangebote besuchen. Eventuell ist
er ja bereit, Sie dabei auch finanziell zu unterstützen oder für die Kursdauer frei zu stellen.
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetz (SVG) unterstützt der BFD ausscheidende Soldatinnen und Soldaten bei der schulischen und beruflichen
Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel, diese erfolgreich in einen zivilen Beruf einzugliedern. Die Leistungen werden auf Antrag vergeben, Art und
Umfang der Förderung ist u.a. abhängig von der Verpflichtunszeit. Für eine entsprechende Beratung wenden Sie sich bitte an den BFD:
Berufsförderungsdienst BFD
Sonderprogramm WeGebAU
Mit dem Sonderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) unterstützt die
Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Arbeitnehmern. Das Programm soll deren Beschäftigungschancen verbessern und durch Qualifizierung
eine Arbeitslosigkeit verhindern. Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung
des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Wird dem Antrag zugestimmt, erhalten die Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein, mit dem die Kosten für
zertifizierte Weiterbildungen übernommern werden. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber für die Zeit der Weiterbildungsmaßnahme einen Zuschuss zum
Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen. Die Förderhöhe wird individuell festgelegt. Ansprechpartner für
Unternehmer ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, Infos und Kontaktdaten finden Sie im folgenden Faltblatt:
Faltblatt "Qualifizierung zahlt sich aus" (PDF-Datei)
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