Für die meisten unserer Kurse gelten die folgenden Kursvoraussetzungen. Bitte beachten Sie ggf. zusätzlich die Informationen in der jeweiligen Kursbeschreibung.
- Mindesalter: 18 Jahre
- Erste-Hilfe-Lehrgang: Für alle Kurse mit praktischen Trainingsinhalten wird ein anerkannter Erste-Hilfe-Lehrgang (z.B. vom DRK) vorausgesetzt. Der 1.Hilfe-Lehrgang muss einen Umfang von 8 Doppelstunden (2 Tage) haben und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Der DRK-Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (für Führerschein mit 2x4 Stunden) reicht nicht aus! Die 1. Hilfe Ausbildung muss übrigens regelmäßig wieder aufgefrischt werden. Wenn Sie dies innerhalb der 2-Jahres-Frist tun, kann am 1-tägigen Wiederholungslehrgang "Erste-Hilfe-Training" teilgenommen werden.
- Arbeitsmedizinische Untersuchung für Industriekletterer und PSAgA-Anwender (G41):
Zum Nachweis der körperlichen Tauglichkeit muss eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Höhenarbeiten / Arbeiten unter Absturzgefahr vorliegen (gem. BGG 504, Untersuchungsgrundsatz "G41, Arbeiten mit Absturzgefahr"). Dieses Attest muss mindestens bis zum Ende des Lehrgangs gültig sein. Bitte beachten Sie: Normale Hausärzte dürfen diese Untersuchung in der Regel nicht durchführen! Für diese Untersuchungen gibt es speziell zugelassene Ärzte, Sie müssen sich an einen Facharzt für Arbeitsmedizin wenden.
- Arbeitsmedizinische Untersuchung für Baumkletterer (G41, G25):
Zum Nachweis der körperlichen Tauglichkeit muss eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung vorliegen, also das Attest eines Arbeitsmediziners, in dem die Eignung für Höhenarbeiten und ggf. zum Führen einer Motorsäge bescheinigt wird. Als Untersuchungsinhalte werden von der BGB die "G41" (Arbeiten mit Absturzgefahr) und die "G25" (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) empfohlen. Dieses Attest muss mindestens bis zum Ende des Lehrgangs gültig sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Bitte beachten Sie: Normale Hausärzte dürfen diese Untersuchung in der Regel nicht durchführen! Für diese Untersuchungen gibt es speziell zugelassene Ärzte, Sie müssen sich an einen Facharzt für Arbeitsmedizin wenden.
|