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News
Sicherheitswarnung: Aufruf zur Überprüfung für Gurte Gryphon und Gryphon Ascender von Climbing Technology | Climbing Technology CT hat einen Aufruf zur Überprüfung der Gurte Gryphon und Gryphon Ascender durch den Benutzer herausgegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass der Schultergurt in der Einstellschnalle falsch eingefädelt ist. Durch diesen Fehler kann sich der Schultergurt beim Anlegen des Gurtes leicht lockern, so dass es unmöglich ist, den Gurt richtig einzustellen. Bislang wurde nur ein Gurt mit diesem Problem identifiziert und es wurden keine Unfälle gemeldet.
Betroffene Produkte
- Modell Gryphon (Ref. Nr. 7H174)
- Modell Gryphon Ascender (Ref. Nr. 7H178)
- Von diesem Fehler sind potentiell Produkte betroffen, die zwischen 11-2022 und 03-2023 hergestellt wurden.
Was ist zu tun
Um auszuschließen, dass Ihre PSA von diesem Problem betroffen ist, führen Sie vor einer weiteren Benutzung das Prüfverfahren nach Herstellerangaben durch. Climbing Technology hat dazu Infos und eine bebilderte Anleitung veröffentlicht.
Weitere Infos
Bei Unsicherheiten und Fragen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von Climbing Technology:
- E-Mail: commerciale@aludesign.it / vendite@aludesign.it
- Telefon: +39 035 783595 – Durchwahl 4 aus Italien – Durchwahl 5 aus dem Ausland
| 25.05.2023 |
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Jetzt verfügbar: Die neue FISAT-App als digitales Zertzifikat und Logbuch | Der Fachverband FISAT geht einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung: Die neue FISAT-App ist erschienen! Die FISAT-App ist digitaler Ausweis und digitales Logbuch in einem. Sie ersetzt damit für alle Anwenderinnen und Anwender von Seilzugangstechniken die bisher üblichen Zertifikate im Scheckkartenformat sowie auch das blaue Nachweisheft der im Seil geleisteten Arbeitszeiten.
Die Anwendung ist in drei Versionen verfügbar:
- Browser- bzw. webbasiert: https://app.fisat.de/
- Optimiert für Smartphones, Betriebssystem Android, Zugriff über den PlayStore: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.fisat.app
- Optimiert für Smartphones, Betriebssystem iOS, Zugriff über den AppStore: https://apps.apple.com/us/app/fisat/id1614144397
Weitere Informationen:
| 22.05.2023 |
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Sicherheitswarnung: Rückruf für Rock Exotica Omni-Block P54 Umlenkrollen und Inspektionsaufruf für alle Modelle | Bei 1,1 Zoll-Omni-Block Umlenkrollen und den dazugehörigen Varianten ist die Madenschraube, die den Sicherungsknopf (Push Button) der Seitenplatte in Position hält, möglicherweise nicht ausreichend gesichert. Wenn sich der Knopf löst, kann sich die Seitenplatte öffnen, so dass das Seil herausfallen kann, was zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen kann.
Was ist zu tun?
- Omni-Block 1.1 Zoll Varianten mit Seriennummer von 20050xxx bis 22304xxx: Diese nicht mehr verwenden, aus dem Verkehr ziehen und an rock exotica zurücksenden!
- Rock exotica gibt außerdem eine Inspektionsmitteilung für alle weiteren Omni Block-Modelle. Diese müssen müssen vor der nächsten Benutzung nach Herstellerangaben geprüft werden
Rückruf: rock exotica 1.1" Omni-Block Varianten
- P54 Omni-Block 1.1" (einzeln)
- P54-B Omni-Block 1.1" (Einfach/Schwarz)
- P54 D Omni-Block 1.1" (doppelt)
- P54 D-B Omni-Block 1.1" (doppelt/schwarz)
- P54 SB-B Omni-Block 1.1" SwivaBiner Top Single/Schwarz)
- P54 D SB-B Omni-Block 1.1" SwivaBiner Top (doppelt/schwarz)
Überprüfung: Alle anderen rock exotica Omni-Block Modelle
- P51 Omni-Block 1,5" (einzeln)
- P51-B Omni-Block 1,5" (einfach/schwarz)
- P51-SH Omni-Block 1,5" Schäkel Top
- P51 SS Omni-Block 1,5" Edelstahl-Scheibe
- P51 D Omni-Block 1,5" (doppel)
- P51 D-B Omni-Block 1,5" (doppelt/schwarz)
- P53 Omni-Block 2.0" (einzeln)
- P53 B Omni-Block 2.0" (einfach/schwarz)
- P53 D Omni-Block 2.0" (doppelt)
- P53 D-B Omni-Block 2.0" (doppelt/schwarz)
- P55 Omni-Block 2,6" (einzeln)
- P55 B Omni-Block 2,6" (einzeln schwarz)
Weitere Infos direkt beim Hersteller unter:
https://www.rockexotica.de/de/pulleys/OMNI-Block/omni-swivel-pulley-sicherheitswarnung-rueckruf/
Bitte diese Information auch an Kollegen, Bekannte und Kunden, die betroffene Artikel verwenden könnten, weiterleiten. Danke.
| 22.12.2022 |
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Sicherheitswarnung: Rückruf für Produkte mit "Compact Swivel" von DMM | Der Hersteller DMM Wales hat einen Produktrückruf für mehrere Artikel mit drehbarem Swivel gestartet. Durch einen Produktfehler könnte sich unter bestimmten Umständen das Drehgelenk lösen. Bitte stellen Sie die Benutzung dieser Artikel umgehend ein!
Betroffene Artikel:
- SW400 Mini Swivel
- SW450 Focus Swivel Bow
- SW440 Focus Swivel D
- SW470 Nexus Swivel Bow to D
- SW480 Nexus Swivel D to D
- SW490 Nexus Swivel Bow to Bow
- A63x Director Swivel Eye - All gate types
- A64x Director Swivel Boss D - All gate types
- A64x Director Swivel Boss Bow - All gate types
Bitte stellen Sie die Benutzung dieser Artikel umgehend ein! Ausführliche Infos zum Rückruf finden Sie direkt vom Hersteller unter: https://resources.dmmwales.com/Recall-Information/Important-Safety-Notice-Product-Recall
Bitte diese Information auch an Kollegen, Bekannte und Kunden, die betroffene Artikel verwenden könnten, weiterleiten. Danke.
| 03.11.2022 |
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Änderung der FISAT-Prüfungsordnung: Anerkannte Alternativen zur betrieblichen Erste Hilfe | Mit Wirkung zum 01.05.2022 wird der Punkt 7.4.2 der FIST-Prüfungsordnung „Anerkannte Alternativen zur betrieblichen Erste Hilfe“ wie folgt erweitert:
„Als höher- oder gleichwertige medizinische Qualifikationen werden neben Berufen aus dem Gesundheitsdienst auch Sanitätsausbildungen der Bundeswehr oder von Hilfsorganisationen anerkannt, sofern die Ausbildung einen zeitlichen Umfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten hat. Ein Nachweis über die jährliche Fortbildung oder eine Bestätigung über die ehrenamtliche bzw. vergütete Tätigkeit ist vorzulegen. Der zeitliche Umfang für die Fortbildung muss mindestens 10 Unterrichtseinheiten pro Jahr, für die aktive Tätigkeit mindestens 10 Stunden pro Jahr betragen. Erste-Hilfe-Kurse nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (9 Unterrichtseinheiten) sowie Enhanced First Aid bzw. First Aid Refresher nach den Standards der Global Wind Organisation (GWO) werden anerkannt, sofern die Ausbildung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.“
Begründung des Fachverbandes:
Aufgrund der häufig exponierten Arbeitsplätze und der geringen Teamstärke ist es unumgänglich, dass jede/r Höhenarbeiter*in mit Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut ist. Es ist unser Anspruch diese Forderung, welche sowohl durch den Gesetzgeber (vgl. TRBS 2121-3, Punkt 4.3.1, Abs. 2), als auch die DGUV (DGUV Information 212-001, Punkt 6.3) aufgestellt wird, bei der Zulassung zu Prüfungen und Wiederholungsunterweisungen weiterhin zu berücksichtigen. Da Inhalte und Lehrmeinung in der Erste-Hilfe-Ausbildung europaweit weitgehend harmonisiert sind und es sich bei der Unterscheidung zwischen Kursen nach Fahrerlaubnisverordnung und betrieblichen Ersthelfern primär um eine Formalie bei der Anerkennung der Ausbildungsstätte handelt, können die Kurse inhaltlich als gleichwertig betrachtet werden. Die Erste-Hilfe-Grundausbildung nach Standards der GWO umfasst zwei Tage und ist damit umfangreicher als ein Kurs für betriebliche Ersthelfer. Die GWO führt Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch, sodass gewährleistet ist, dass die Ausbildungsstätten die Kurse entsprechend der internen Vorgaben durchführen. Wir möchten darauf hinweisen, dass laut DGUV Vorschrift 1 (§ 26, Abs. 2) nur Personen als Ersthelfer eingesetzt werden dürfen, die „bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche / rettungsdienstliche Ausbildung verfügen. [...]“. Da sich diese Forderung auf den in § 26, Abs. 1 genannten Schlüssel Ersthelfer pro anwesende Versicherte bezieht, kann bei der Bestellung von Ersthelfenden für den gesamten Betrieb nicht davon abgewichen werden. Dagegen lassen sowohl die TRBS 2121-3 als auch die DGUV Information 212-001 Ausnahmen zu, wenn die Alternativlösung des Arbeitgebers mindestens genauso sicher ist, wie die in der jeweiligen Schrift genannte Lösung. Die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfenden in einer hierfür durch die DGUV ermächtigten Ausbildungsstätte ist und bleibt die bevorzugte Lösung mit der größtmöglichen Rechtssicherheit.
| 16.05.2022 |
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+++ CORONA-STATUS: Aktuelle Infos vor dem Hintergrund von COVID-19 +++ | Letzte Aktualisierung: 4.04.2022
Alle Schulungen, Trainings und auch Firmenkurse vor Ort finden wie geplant statt. Selbstverständlich unter Beachtung möglicher Auflagen, welche sich aus für den jeweiligen Kursstandort gültigen Verordnungen ergeben. Wir haben unsere Kurskonzepte an die aktuellen Erfordernisse angepasst, das Hygienekonzept behördlich bestätigen lassen und nun schon zwei Jahre positive Erfahrungen damit gemacht. Die Trainings funktionieren auch im "Corona-Modus" wunderbar, so dass dieser so wichtige Aspekt im Arbeitsschutz wegen COVID-19 nicht vernachlässigt werden muss.
Die aktuellen Regeln in Kürze:
- Test- und Maskenpflicht aufgehoben: Seit Anfang April gelten in Brandenburg nur noch Basismaßnahmen zum Infektionsschutz, die Test- und Maskenpflicht ist aufgehoben. Auch wenn die strengen behördlichen Corona-Maßnahmen weitestgehend abgeschafft sind, wird dem Thema Gesundheitsschutz und Hygiene zum Schutz von Teilnehmenden und Trainern im Berufskletterzentrum auch weiterhin ein hoher Stellenwert eingeräumt. Eigenverantwortung und Rücksichtnahme treten an die Stelle verordneter Regeln.
- Erkrankte dürfen nicht am Kurs teilnehmen. Wer sich krank fühlt oder gar während des Kurses Symptome zeigt, die auf eine COVID19-Erkrankung hinweisen könnten muss den Kurs verlassen. Im Zweifelsfall ist ein Schnelltest durchzuführen.
- Selbstverständlich dürfen auch weiterhin Masken verwendet werden. Vor allem in Trainingssituationen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird, raten wir zur Verwendung der Maske.
- Rettungsübungen können wahlweise als Partnerübung oder mit Dummys durchgeführt werden. Bei Rettungsübungen ohne Puppen sind Maske, Handschuhe und Bekleidung mit langen Armen ein sinnvoller Schutz.
Ausnahmeregelung für die Frist zur Teilnahme an einer FISAT SZP WU
- Ablaufdatum zwiaschen 15.11.2021 und 30.03.2022: späteste WU Teilnahme 30.04.2022 (Gültigkeit max. bis 31.03.2022)
- Von der Ausnahme unberührt bleibt der zu erbringende Nachweis der Ausbildung für betriebliche Ersthelfer sowie einer arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsbescheinigung für Arbeiten mit Absturzgefahr. Bei kurzfristigen Absagen von Kursen oder Terminen können nach Vorlage des entsprechenden Schreibens Ausnahmen im Einzelfall durch den FISAT geprüft werden.
| 11.01.2022 |
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FISAT-Wiederholungsunterweisungen: Ausnahmeregelungen und Fristen bis Mai 2021 | FISAT SZP-Kurse und WUs finden aktuell unter Einhaltung der üblichen Abstands- und Hygieneregeln statt!
Normalerweise muss die Prüfung vollständig wiederholt werden, wenn das Ablaufdatum des Zertifikates verstrichen ist und vorher keine Wiederholungsunterweisung zu Auffrischung besucht wurde. Da es jedoch aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 auch Anwenderinnen und Anwendern gibt, denen es nicht möglich sein wird, ihre Qualifikationen rechtzeitig aufzufrischen, wurden Ausnahmeregelungen eingeführt. Die Regelung ist z.B. für diejenigen gedacht, wo die Firma aktuell Dienstreisen etc. untersagt.
Ausnahmeregelung für die Frist zur Teilnahme an einer FISAT SZP WU
- Stufe 1: Ablaufdatum 01.10.2020 - 31.12.2020: späteste WU Teilnahme 30.04.2021 (Gültigkeit max. bis 31.03.2021)
- Stufe 2: Ablaufdatum 01.01.2021 - 30.05.2021: späteste WU Teilnahme 30.06.2021 (Gültigkeit max. bis 31.05.2021)
Rettungsübungen im Rahmen von Prüfungen und WUs
Bei sämtlichen Prüfungen und Wiederholungsunterweisungen wird aktuell ausschließlich unter Zuhilfenahme eines Dummys gerettet. Eine
individuelle Wahlmöglichkeit zwischen Dummy und realer Person durch die Teilnehmer besteht nicht.
Ausnahmeregelung für Belege zur Tauglichkeit und 1. Hilfe
Der Nachweis einer gültigen Ersten Hilfe Bescheinigung sowie einer arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsbescheinigung für Arbeiten mit Absturzgefahr wird bei Wiederholungsunterweisungen und Prüfungen Level 2 und 3 bis zum 31.03.2021 ausgesetzt. Bei Prüfungen Level 1 sind diese Nachweise jedoch zwingend erforderlich.
| 25.02.2021 |
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Aktualisierte DGUV-Information: Geänderte Lehrmeinung zur Lagerung von Hängetraumapatienten | Wie die Erste Hilfe bei Hängetraumapatienten am besten aussehen soll, wurde in den letzten Jahren in Fachkreisen verstärkt diskutiert. Dabei standen auch althergebrachte Regeln und Weisheiten auf dem Prüfstand. Als ein Ergebnis dieser Diskussion ist Ende Januar eine aktualisierte DGUV Information 204-011 "Erste Hilfe Notfallsituation: Hängetrauma" erschienen.
Unverändert ist die Bedeutung einer schnellstmöglichen Rettung aus der hängenden Position! Ob es um die Anwendung von PSAgA, SZP oder SKT geht - Rettungsübungen sind auch weiterhin unverzichtbarer Bestandteil einer professionellen Ausbildung bzw. Unterweisung. Geändert hat sich jedoch nun auch offiziell die Lehrmeinung zur Lagerung einer handlungsunfähigen und ansprechbaren Person: Nach der Rettung aus einer hängenden Position wird jetzt eine initiale Flachlagerung empfohlen. Die Hock-Kauer-Stellung ist damit nach DGUV-Regelwerk überholt und wird nicht mehr gelehrt.
DGUV Information 204-011 | 03.02.2021 |
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Neuer DGUV Grundsatz 312-003: Standards zur Prüfung von HöhenarbeiterInnen | Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat mit dem neuen DGUV Grundsatz 312-003 für sich einen Standard in Bezug auf die Prüfung von SZP-Anwenderinnen und Anwendern definiert. Durch die von uns als Ausbildungsbetrieb unabhängige Prüfung unserer KursteilnehmerInnen am Ende ihrer Kurswoche über den Fachverband FISAT erfüllen wir diese Standards zwar schon seit vielen Jahren, aber es ist dann doch schön zu sehen, dass dieser Anspruch nun auch von der DGUV entsprechend bestätigt und festgeschrieben wurde.
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3924 | 02.10.2020 |
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Änderungen im Terminplan: "Corona-Modus" nun auch bis Jahresende | Die aktuelle Entwicklung der Pandemie und die Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus lassen uns keine andere Wahl, als das Kursprogramm auch weiterhin im eingeschränkten aber nun bereits mehrere Monate bewährten "Corona-Modus" fortzuführen. Planungsgrundlage ist damit nun vorerst auch bis zum Jahresende unser Hygienekonzept, welches zum Schutz vor einer Infektion unter anderem weniger Teilnehmende für bestimmte Schulungen zulässt, damit besser Abstand gehalten werden kann. Auch mitunter zeitgleich im Ausbildungszentrum stattfindende Parallelkurse werden verlegt. Wir steuern der verringerten Teilnehmerkapazität weiterhin mit Zusatzterminen entgegen, empfehlen jedoch eine möglichst frühzeitige Buchung der Wunschtermine.
https://www.berufskletterzentrum.de/ausbildung/kurse/ | 06.08.2020 |
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Alarmierende Entwicklung am Bau: Zunahme tödlicher Arbeitsunfälle in den "Corona-Monaten" | Die BG Bau stellt innerhalb der "Corona-Monate" März und April einen starken Anstieg von tödlichen Unfällen auf deutschen Baustellen fest. Dabei sind von den insgesamt 15 verunglückten Arbeitern auch 6 durch Absturzunfälle ums Leben gekommen. „Seit Wochen dominieren das Coronavirus und die entsprechenden Regelungen die Arbeitswelt. Verständlich, dass damit viel Aufmerksamkeit und Energie auf den Baustellen, die ja nach wie vor weiter arbeiten, gebunden wird“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. „Doch das darf keinesfalls dazu führen, dass der Arbeitsschutz generell aus dem Blick gerät – denn die Beschäftigten bezahlen dies unter Umständen mit ihrem Leben.“
Vor dem Hintergrund dieser tragischen Entwicklung appelliert die BG Bau eindringlich an Unternehmen, auch in diesen besonderen Zeiten den Arbeitsschutz nicht zu vernachlässigen. Halten Sie die Termine für die Unterweisung Ihrer Beschäftigten auch weiterhin ein. Unsere Trainings finden bereits seit Ende April mit einem behördlich bestätigtem Hygienekonzept wieder statt und wir können nach den ersten Wochen ein überaus positives Fazit ziehen: Mit einigen Anpassungen im Ablauf klappt das Training auch unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln deutlich besser und unkomplizierter, als zunächst gedacht.
Gern stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern zur Verfügung. Kurstermine finden Sie hier auf der Homepage oder Sie rufen uns einfach unter 0331-8874 900 an.
www.bgbau.de/mitteilung/toedliche-arbeitsunfaelle/ | 09.06.2020 |
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Ablaufdaten und Kursvoraussetzungen: Infos zu Sonderregelungen bis 30. August 2020 | Nachdem wir seit 27.4. erste Schulungen mit einem behördlich genehmigten Maßnahmen- und Hygienekozept wieder anbieten dürfen, kommen viele Rückfragen zum Thema Nachweis der Kursvoraussetzungen. So wird es aktuell von uns bzw. auch dem FISAT in Wiederholungsunterweisungen gehandhabt:
- Ausbildungsnachweis betriebliche Erste Hilfe:
Nachdem die großen Hilfsorganisationen sämtliche Erste-Hilfe-Kurse abgesagt haben ist diese Zulassungsvoraussetzung bis 30. August 2020 außer Kraft gesetzt.
- Nachweis der körperlichen Eignung:
Da es möglich ist, dass Praxen und Arbeitsmedizinische Dienste auch weiterhin das Patientenaufkommen reduzieren möchten und die Untersuchungen nicht in ausreichendem Maß angeboten werden können, werden wir bis 30. August 2020 als Alternative zu der Tauglichkeitsbescheinigung eine medizinische Selbstauskunft für Teilnehmer an Prüfungen und Wiederholungsunterweisungen akzeptieren. Diese wird zu Beginn der Schulung unterschrieben.
- Nachholen muss sein: Verantwortung des Unternehmers bzgl. Untersuchung und Ersthelferkurs:
Die Tatsache, dass der FISAT die Zulassungsvoraussetzungen "betrieblicher Ersthelfer" und "arbeitsmedizinische Tauglichkeitsbescheinigung" bis 30. August 2020 außer Kraft setzt, entbindet Sie als Unternehmen nicht von der Verpflichtung, diesen Anforderungen nachzukommen. Es ist essentiell notwendig, diese beiden Dokumente für alle beschäftigten Höhenarbeiter vorzuhalten, sobald dies wieder möglich ist. Wir gehen davon aus, dass Aufsichtspersonen der Länder und der DGUV sowie Sicherheitsverantwortliche Ihrer Kunden Verständnis haben, wenn Sie die vorübergehende Dokumentationslücke proaktiv und vor Arbeitsaufnahme entsprechend begründen.
- Fristen für die Teilnahme an FISAT SZP Wiederholungsunterweisungen:
Die Fristen für die Teilnahme an Wiederholungsunterweisungen werden für alle Anwender/-innen, deren Qualifikationen bis zum 30.06.2020 ablaufen, pauschal um zwei Monate verlängert. Fälle, in denen die Frist unmittelbar vor Inkrafttreten der Maßnahmen endete, können auf Antrag im Einzelfall geprüft werden.
- Bereits Abgelaufene und ablaufende FISAT Zertifikate:
Der FISAT schreibt dazu, dass durch das fehlende Angebot während der letzten Wochen sowie das zu erwartende Minderangebot in den nächsten ein bis zwei Monaten, Arbeitgeber möglicherweise auf Mitarbeiter/-innen zurückgreifen müssen, deren Ausweise abgelaufen sind. Aus diesem Grund erachtet der FISAT sämtliche Qualifikationen, welche nach dem 1. Januar 2020 abgelaufen sind, als weiterhin und bis 30. Juni 2020 gültig. Sollten Sie als Unternehmen zu dem Entschluss kommen, dass bestimmte Arbeiten unbedingt erledigt werden müssen und Sie dabei auf Mitarbeiter/-innen angewiesen sind, deren FISAT-Qualifikationen nach dem 01.01.2020 abgelaufenen sind, empfiehlt der FISAT dies im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Versehen Sie den Vermerk mit dem Einsatzdatum und lassen Sie diesen von den betreffenden Personen gegenzeichnen.
| 29.04.2020 |
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Behutsamer Neustart: ab sofort wieder Schulungen unter besonderen Maßnahmen möglich | Wenngleich allgemein weiterhin noch viele Einschränkungen gelten, muss auch in Zeiten der Pandemie das sichere Arbeiten irgendwie möglich sein. Mit einem durch die zuständigen Behörden bestätigten Maßnahmen- und Hygienekonzept bieten wir ab sofort wieder Schulungen an. Selbstverständlich ist dies aktuell nur mit einigen organisatorischen und praktischen Anpassungen im Ausbildungsbetrieb zur Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Wir organisieren den Neustart nach Dringlichkeit beim Kunden und beginnen mit dem Schulungsbereich PSA gegen Absturz sowie FISAT Wiederholungsunterweisungen. Interessenten für Erstausbildungen SKT (Baumklettern) sowie SZP (Industrieklettern) müssen sich noch ein wenig gedulden.
Buchungen sind ab sofort wieder möglich, von Verschiebungen in den zurückliegenden Wochen betroffene Kunden werden von uns direkt per E-Mail über Ausweichtermine informiert. In den kommenden Wochen rechnen wir mit einer verstärkten Nachfrage. Wir versuchen darauf so gut es uns irgendwie möglich ist auch mit weiteren kurzfristigen Zusatzangeboten zu reagieren.
| 27.04.2020 |
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Neue FISAT WU-Regelung 2020: Keine "Überziehungsfrist" nach Ablauf des Zertifikates | Das FISAT-Zertifikat eines Industriekletterers ist 1 Jahr gültig. Um die Gültigkeit zu verlängern, muss jeder nach den Richtlinen des Fach- und Interessenverbandes für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V. (FISAT) ausgebildete Anwender einmal jährlich an einer 1-tägigen Wiederholungsunterweisung (WU) für seine Qualifikationsstufe teilnehmen. Bisher war es bis zu 6 Monate nach dem Ablauf des FISAT-Zertifikates noch möglich, an einer WU teilzunehmen. Diese Regelung, welche eigentlich nur als kulante"Gnadenfrist" für Ausnahmefälle gedacht war, wurde in der Praxis jedoch zunehmend zum Standard. Dies führte dazu, dass Industriekletterer mit längst abgelaufenem Ausweis weitergearbeitet haben oder Level-3er ohne gültiges Zertifikat Aufsicht auf Baustellen führten.
Da dies in vielerlei Hinsicht sehr problematisch ist, wird diese "Überziehungsfrist" nun bis Mitte des Jahres schrittweise gestrichen. Das bedeutet für die Zukunft, dass die Prüfung der jeweiligen Qualifikationsstufe vollständig wiederholt werden muss, wenn das Ablaufdatum des Zertifikates verstrichen ist. Im Gegenzug wird jedoch die Zeit, innerhalb derer man vor Ablaufdatum an einer FISAT-WU teilnehmen kann, von 3 auf 6 Monate angehoben. Es bleibt also genügend Zeit, um sich um einen WU-Platz zu kümmern.
| 06.01.2020 |
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Weihnachtsgrüße und Schließzeiteninfo: Wir wünschen frohe Festtage! | Liebe Kunden, Geschäftspartner und Freunde!
Vereine, deren Zweck es ist, sich um andere zu kümmern, gibt es zum Glück viele in Deutschland. Einer davon hat etwa 1.000 Seenotretter an 55 Stationen, die immer dann zum Einsatz rausfahren müssen, wenn alle anderen wieder reinkommen. Auf dem letzten FISAT-Technikseminar haben wir einen spannenden Einblick in die Arbeit der Seenotretter bekommen, die im Ernstfall auch für unsere Offshore-Kollegen da draußen da sind. Welchen Stellenwert die Technik grundsätzlich für die persönliche Sicherheit hat, wissen wir nur allzu gut. Für eine sichere Heimkehr auch bei widrigsten Bedingungen müssen die Seenotretter jedoch auf die beste verfügbare Ausstattung zurückgreifen können. Mit einer Spende über 500,- EUR an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger haben wir in diesem Jahr einen kleinen Beitrag dazu geleistet.
Zwischen Weihnachten und Neujahr gönnen auch wir uns eine kleine Verschnaufpause. Schon ab dem 2. Januar 2020 sind wir jedoch in alter neuer Frische für Sie da. Wir wünschen frohe Festtage und einen wunderbaren Jahresausklang. Kommen Sie gut ins neue Jahr, wir sehen uns!
Viele Grüße
das Team des Berufskletterzentrums
www.seenotretter.de | 19.12.2019 |
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Neue Ausgabe: DGUV Regel 112-198 für die Benutzung von PSA gegen Absturz | Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz schützen vor tödlichen Risiken, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Der Auswahl passender PSA gegen Absturz und der korrekten Benutzung der Ausrüstungen kommen somit eine außerordentlich hohe Bedeutung zu. Zur Unterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie aller anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) im September 2019 eine überarbeitetete Auflage der DGUV Regel 112-198 für die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz herausgegeben. Die aktuelle Ausgabe steht ab sofort kostenfrei zum PDF-Download bereit, die Printversion ist voraussichtlich ab Mitte November bestellbar.
Download DGUV Regel 112-198 | 18.10.2019 |
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Seminar der BG Bau: Aufsichtsführende Person im Bauwesen nach DGUV Information 212-001 | Mit der neuen TRBS 2121 Teil 3 vom Januar 2019 wurden die Anforderungen an einen beauftragten Aufsichtführenden auf SZP- Baustellen angepasst. So muss man nicht nur den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs für Aufsichtführende zur Ausführung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren (z.B. FISAT Level 3) durch eine unabhängige Prüfung nachweisen, sondern auch über umfassende Kenntnisse zur sicherheitstechnischen Organisation von Bau- und Montagestellen verfügen. Dafür bietet die BG Bau nun auch entsprechende Seminare "Aufsichtsführende Person im Bauwesen nach DGUV Information 212-001" an.
Dieses Kursangebot der BG ist gerade erst angelaufen und wird weiter ausgebaut. Auch andere BGen wollen entsprechende Angebote schaffen. Inhaltlich geht es um Gefährdungen auf der Baustelle, Arbeitsschutz, Vorbereitung und Führung einer Baustelle, Verantwortung und Haftung der Baubeteiligten und vieles andere mehr. Auch häufig gemachte Fehler wurden ausführlich besprochen. Wenn Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften Schulungen leiten, dann wird es nicht weiter überraschen, dass diese einen ganz eigenen, vor allem der Unfallverhütung verpflichteten Blickwinkel auf diese Thematik haben. Absolut nachvollziehbar, wenn 50% aller Unfälle auf Baustellen Absturzunfälle sind. Dies hat aber gut in diese Veranstaltung gepasst und zu einem gelungenen und sehr praxisnahen Erfahrungsaustausch im Seminar geführt. Auch wenn es beiden Seiten vielleicht nicht immer bewusst ist, beim Thema Arbeitsschutz ziehen sie eigentlich doch am gleichen Strang: Niemand will einen Absturzunfall erleben!
| 04.04.2019 |
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Save the Date: "Freies SZP-Training" für Industriekletterer am 17. April | Am Mittwoch den 17. April 2019 bieten wir interessierten SZP-Anwendern aller Level erneut die Möglichkeit zum "freien Training" in unserem Ausbildungszentrum. Vor Wind und Wetter geschützt kann unter fachkundiger Anleitung in lockerer Atmosphäre hier all das geübt werden, was draußen im Arbeitsalltag erfahrungsgemäß immer viel zu kurz kommt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Rettungsübungen. Wer noch Ausrüstung braucht, kann seinen Bestand an diesem Tag in Ruhe vervollständigen. Die Teilnahme ist mit eigener Ausrüstung kostenfrei, wir bitten lediglich um Voranmeldung!
Freies SZP-Training | 21.03.2019 |
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Aufruf zur Überprüfung: Sicherungsschrauben am RopeGuide 2010 und RopeGuide TwinLine von ART | Die ART Enterprise GmbH hat eine Sicherheitswarnung für die in der Baumpflege beliebten Produkte RopeGuide 2010 und RopeGuide TwinLine herausgegeben. Es wurden kurz aufeinanderfolgend zwei Vorfälle gemeldet, wonach der Deckel eines RopeGuide 2010 abgefallen ist. Dies ist nur möglich, wenn die Sicherungsschrauben nicht ordnungsgemäß festgeschraubt sind. Durch den fehlenden Deckel können die lastaufnehmenden Achsen herausfallen. Für den Benutzer besteht in diesem Fall höchste Absturzgefahr.
Bitte stellen Sie die Benutzung nicht geprüfter Artikel sofort ein und beachten Sie die weiten Infos auf Sachkunde24.de.
Ausführliche Informationen auf Sachkunde24.de | 17.01.2019 |
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Terminplan erweitert: Zusätzliche Kurstermine für 2019 | Unser Terminplan hat noch ein weiteres Update bekommen und einer langfristigen Terminplanung bis Ende 2019 steht nun nichts mehr im Wege.
Zusätzlich zum laufenden Kursprogramm können die Schulungen auch als Firmenkurs zu separat vereinbarten Terminen ausgerichtet werden. Diese finden dann entweder in unserem Potsdamer Schulungszentrum oder auch als Inhouse-Kurs an Ihrem Firmensitz statt. Ab einer gewissen Teilnehmerzahl ist dies nicht nur günstiger, wir können die Kolleginnen und Kollegen dabei auch noch besser auf die konkreten Aufgaben und Gefährdungen am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen vorbereiten. Sie haben Fragen zu unseren Firmenkusren? Wir beraten Sie gern!
| 08.12.2018 |
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1-20 | 21-40 | 41-60 | 61-80 | 81-86 | ältere Einträge »
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