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News
FISAT Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie Version 15.0 erschienen | Zum 1. April 2015 tritt die überarbeitete FISAT Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seilzugangs- und Positionierungstechniken mit der Versionsnummer 15.0 in Kraft. Neben stilistischen Verbesserungen wurden vor allem die DGUV Schriften, auf welche in der FSR Bezug genommen wird, anhand der Transferliste aktualisiert. Die folgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die relevanten inhaltlichen
Änderungen:
- 2.3.11 Verbindungselemente – Bezug auf die Normen DIN EN 362 und DIN EN 12275 mit einer Mindestbruchlast von 20 kN. FISAT Empfehlung: 22 kN entlang der Längsachse.
- 2.3.13 Anschlagpunkte – Abweichende Herstellerangaben mit einer Vorgabe größer 10 kN sind zu berücksichtigen.
- 2.3.16 Rollen – Bezug auf die Norm DIN EN 12278 mit einer Mindestbruchlast von 15 kN. FISAT Empfehlung: 22 kN
- 2.3.17 Flaschenzüge – Ergänzung mit vorkonfektionierten Systemen mit CE-Zeichen und Mindestbruchlast von 5 kN.
- 3.1.1 Eindeutige Definition der Tauglichkeitsuntersuchung für "Arbeiten mit Absturzgefahr"
- 3.1.3 Angleichung der Kursdauer für betriebliche Erste Hilfe: 9 Unterrichtseinheiten
- 5.1.11 Palstek in die Liste der empfohlenen Anschlagknoten aufgenommen.
Quelle: FISAT Ausbilderinfo
Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für SZP 15.0 (PDF-Datei) | 02.04.2015 |
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Revision der Erste-Hilfe-Ausbildung: Neue Regelung ab 1.4.2015 | 
Ob Erste-Hilfe-Lehrgang (Grundausbildung) oder Erste-Hilfe-Training (Auffrischung): die Ausbildung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer erfolgt ab April 2015 einheitlich 1-tägig.
Ab April 2015 gelten neue Regelungen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe. Die bisherige Regelung besagte, dass betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer zunächst einen Grundlehrgang im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (16 UE an 2 Tagen) besuchen und in der Folge zur Auffrischung regelmäßig an einem Erste-Hilfe-Training mit 8 UE teilnehmen.
Zukünftig werden beide Kurse eintägig durchgeführt. Der Grundlehrgang wird ab dem 1. April 2015 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen Fortbildung auf 9 UE ausgeweitet. Die Fortbildung ist weiterhin alle 2 Jahre erforderlich, eine Unterrichtseinheit entspricht wie gehabt 45 Minuten.
Der Fachbereich "Erste Hilfe" der DGUV führt aus, dass der Erste-Hilfe-Lehrgang für diese Straffung didaktisch optimiert wurde und auf eine zu hohe Detailgenauigkeit und überflüssige medizinische Informationen verzichtet. Der Schwerpunkt liegt zukünftig auf der Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. Die neue Erste-Hilfe-Fortbildung ist deutlich zielgruppenorientierter gestaltet. Hierfür stehen optionale Themen zur Verfügung, die anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen ausgewählt werden können. Grundsätzlich wird in beiden Kursen der Praxisanteil in den Vordergrund gerückt um die Verfügbarkeit der Kenntnisse zu erhöhen.
Für die Teilnahme an unseren Schulungen im Bereich SZP (Industrieklettern) und PSAgA Anwendung muss künftig also der Nachweis einer Ersthelferausbildung vorliegen, die mindestens 9 UE hatte, nicht älter als 24 Monate ist und von einer von der DGUV ermächtigten Stelle (i.d.R. DRK, Malteser, Johanniter, DLRG u.v.a.m.) durchgeführt wurde.
| 26.03.2015 |
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FISAT-Techniksemiar 2014: Sachkunde24.de präsentiert sich dem Fachpublikum | ![]()
Der Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V. (FISAT) war Veranstalter des 7. FISAT-Technikseminares, welches am 24. und 25. Oktober 2014 in der Bayerischen BauAkademie Feuchtwangen stattgefunden hat. In diesem Rahmen hatten wir die Möglichkeit, dem versammelten Fachpublikum das System von Sachkunde24.de mit einem Vortrag zu präsentieren.
Die Resonanz auf diese Präsentation war überwältigend positiv, herzlichen Dank dafür an die Seminarteilnehmer! Erste Anregungen aus den anschließenden Gesprächen werden sogar bereits umgesetzt. Die gewünschte Erweiterung des Systems auf die Schweiz und Österreich kann leider nicht sofort realisiert werden, aber wir verlieren dies auch nicht aus Augen.
Nachdem wir über 3 Jahre Entwicklungsarbeit und viel Herzblut in das Projekt investiert haben, war es einfach großartig, dieses tolle Feedback an diesem Tag zu erleben. Besonders haben uns auch die Ideen für Erweiterungen oder Verbesserungen gefreut, denn genau so haben wir uns das vorgestellt: Sachkunde24.de ist kein Projekt von "uns" im Sinne von "wir", sondern ein Projekt für "uns" im Sinne von "wir mit Euch"! Sachkunde24.de löst ein gemeinsames Problem, Mitwirkung ist erwünscht und hilft hier immer allen Nutzern. Wiederholen möchten wir in diesem Zusammenhang auch die bereits auf der Veranstaltung ausgesprochene Einladung an die Hersteller von PSA gegen Absturz, Mitverantwortung für die Vollständigkeit, Aktualität und das Vorhandensein der Gebrauchsanleitungen für Ihrer Produkte in Sachkunde24.de zu übernehmen.
Wir danken dem Organisationsteam des Technikseminars für die tolle Arbeit, welche maßgeblich zum Erfolg dieser gelungenen Veranstaltung beigetragen hat. Wir freuen uns auf die Teilnahme im kommenden Jahr.
 | 27.10.2014 |
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Mit Sicherheit nützlich: Sachkunde24.de ist offiziell online! | Nach etwa 3 Jahren Entwicklungsarbeit inkl. einer einjährigen Testphase hat heute unser neuestes Projekt die geschlossene Betaphase verlassen: Sachkunde24.de - modernes Management prüfpflichtiger Arbeitsmittel ist nun ganz offiziell online! Wir haben Sachkunde24.de in der Absicht entwickelt, Ihnen ein ebenso zeitgemäßes, wie effizientes Werkzeug zur regelkonformen Verwaltung und Prüfung der prüfpflichtigen Arbeitsmittel Ihres Unternehmens an die Hand zu geben. Ohne Papier, ohne Ordner und ohne Schreibtisch-Chaos: Einfach den Bestand erfassen, mühelos verwalten und rechtzeitig per E-Mail an Prüftermine und Ablaufdaten erinnern lassen. Erforderliche Dokumentationen sind immer nur einen Klick weit entfernt.
Effizientes Arbeitsmittelmanagement
Es ist wirklich ganz einfach: Sie registrieren sich im System und legen ein neues Firmenprofil für Ihre Firma an. Danach können Sie den Bestand Ihrer Arbeitsmittel entweder selbst erfassen, oder aber Sie überlassen dies Mitarbeitern, welche Sie zu diesem Zweck als Verwalter für Ihr Firmenprofil hinzufügen. Danach warten Sie eigentlich nur noch unsere E-Mail-Erinnerungen an Prüftermine bzw. Ablaufdaten ab. Die gesparte Zeit können Sie ja in Ihr eigentliches Kerngeschäft oder auch die Familie investieren ;-).
Tipp: Schauen Sie unbedingt auch im Bereich "Personal" vorbei. Dort können Sie Ihre Mitarbeiter und deren Zertifikate erfassen. Denken Sie dabei vor allem an all jene Bescheinigungen, für die regelmäßige Wiederholungen zur Verlängerung der Gültigkeit erforderlich sind (Unterweisungen, Belehrungen, Untersuchungen, 1. Hilfe etc.). Wir erinnern Sie natürlich auch an diese Termine!
Arbeitsmittel regelkonform prüfen / prüfen lassen
Wurden Ihre Arbeitsmittel einmal in Sachkunde24.de erfasst, dann sollten natürlich auch die Prüfungen ab sofort immer direkt im System stattfinden. So müssen die ganzen Daten nicht mehr bei jeder Prüfung neu in irgendwelche Listen oder Blanko-Dokumente aufgenommen werden. Außerdem entstehen die erforderlichen Prüfberichte während der Prüfung in Sachkunde24.de ganz automatisch. Wenn Sie bereits einen Sachkundigen zur Prüfung der Arbeitsmittel Ihrer Firma haben, dann muss sich dieser nur noch persönlich im System registrieren und seine Freischaltung zum Sachkundigen beantragen. Danach kann es sofort loslegen. Sie haben in Ihrer Firma keinen Mitarbeiter, der zur Prüfung Ihrer Arbeitsmittel berechtigt ist? Auch kein Problem: Im Sachkundigenverzeichnis finden Sie eine ständig wachsende Anzahl an Dienstleistern, welche diese wiederkehrenden Prüfungen mit Sachkunde24.de anbieten. Alle dort aufgeführten Sachkundigen haben eine anerkannte Prüfberechtigung nachgewiesen und haben auch an einer Systemschulung für Sachkunde24.de teilgenommen. Die kennen sich aus!
Startguthaben zum kostenlosen Ausprobieren
Vor Ihrer Entscheidung, Sachkunde24.de in Ihrem Unternehmen einzusetzen, möchten Sie das System zunächst einmal unverbindlich und ohne Nutzungsgebühren testen? Wir verstehen diesen Wunsch sehr gut, denn wir selbst würden ja auch nicht die „Katze im Sack“ kaufen. Einmalig gewähren wir Ihnen deshalb ein Startguthaben i. H. v. 20,00 € für eine der durch Sie im System angelegten Firmen. Damit haben Sie die Möglichkeit, das System zunächst kostenfrei zu testen und führen im Anschluss – nach Verbrauch des Startguthabens – Ihr Firmenprofil regulär weiter.
Dank an unsere Testkunden
Großer Dank gilt auch all jenen Kunden, Mitwirkenden und Unterstützern, die uns mit vielen großartigen Ideen und unzähligen Anregungen geholfen und herausgefordert haben und damit das Projekt immer weiter voran brachten. Heute sagen wir also "Herzlich Willkommen bei Sachkunde24.de"! Möge das System nun für Sie ebenso nützlich sein, wie es das auch schon für unserer eigenes Arbeitsmittelmanagement und das etlicher unserer Kunden ist.
Ihre Fragen dazu beantworten wir jederzeit gern!
| 20.10.2014 |
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Kursvoraussetzungen: Änderung beim Nachweis der körperlichen Eignung | Die folgenden mit der FISAT Ausbilderinfo 02_2014 veröffentlichten Informationen führen zu Änderungen in der Art und Weise, wie genau ein Nachweis der körperlichen Eignung für unsere Ausbildungen im Fachbereich Höhenarbeit zu erfolgen hat. Wir haben unsere Kursbeschreibungen entsprechend aktualisiert, die Änderungen gelten ab sofort für alle Schulungen mit praktischen Inhalten in den Bereichen Seilzugangs- und Positionierungstechnik ("Industrieklettern") sowie Anwendung von PSA gegen Absturz. Vom Grundsatz her sind die Informationen auch für die Seilklettertechnik in der Baumpflege anwendbar, jedoch gelten dort mit der BG-Regel "Untersuchung alle 2 Jahre" andere Wiederholungsfristen.
Die letzte Änderung der ArbMedVV im Oktober 2013 hat in Zusammenhang mit Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen zu Verwirrungen geführt. Obwohl schon seit je her zwischen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Tauglichkeitsuntersuchungen unterschieden werden musste, hat sich in der betrieblichen Praxis über die Jahre ein falsches Verständnis etabliert. In der Regel wurden die beiden Begriffe synonym verwendet. In den überarbeiteten Verordnungstext wurde unter §2 (5) folgender Vermerk aufgenommen: "Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen." Damit wird eindeutig zwischen der in der ArbMedVV geregelten arbeitsmedizinischen Vorsorge und eventuell notwendigen Tauglichkeitsuntersuchungen unterschieden, welche im Bedarfsfall auf Rechtsgrundlagen außerhalb des Arbeitsschutzes gestützt werden müssen.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 Teil 3, die den Stand der Technik und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder geben fordern unter 4.3.1 Allgemeines Benutzer, "die für diese Arbeiten fachlich und körperlich geeignet sind. Körperlich geeignet sind z.B. Beschäftigte, bei denen keine gesundheitlichen Bedenken für Arbeiten mit Absturzgefahr bestehen." Bisher wurde diese Eignung mit einer Untersuchung nach BGG 904 / Untersuchungsgrundsatz G41 und BGI/GUV-I 504-41 nachgewiesen. Da beide Schriften im Titel den Begriff "arbeitsmedizinische Vorsorge" verwenden ist die "G41" in Zusammenhang mit einer Eignungsuntersuchung genau genommen nicht anwendbar. Allerdings eignen sich die festgelegten Inhalte nach wie vor zum Erkennen von Gleichgewichts- und Herzkreislaufproblemen, die bei Arbeiten in großen Höhen und im Falle des bewegungslosen Hängens im Gurt zu erheblichen Unfall- bzw. Gesundheitsgefahren führen können.
Als Interessensvertretung für Anwender, Unternehmer und Ausbildungsbetriebe werden wir (Anm.d.Red.: der Fachverband FISAT) aus Gründen der Rechtssicherheit selbstverständlich auch weiterhin den Nachweis der körperlichen Eignung als Zulassungsvoraussetzung für Prüfungen und Wiederholungsunterweisungen verlangen. Der Nachweis muss von einem Facharzt für Arbeitsmedizin ausgestellt werden und den Anlass der Untersuchung "Tätigkeiten mit Absturzgefahr", das Datum der Untersuchung sowie die Beurteilung der Eignung enthalten. Der Hinweis auf den Untersuchungsgrundsatz G41 ist ab sofort nicht mehr notwendig. Da eine Tauglichkeitsbescheinigung in der Regel kein Datum für eine Folgeuntersuchung ausweist, diese ist anlassbezogen durchzuführen, hat das Referat Sicherheit und Ausbildung des FISAT e.V. folgende Fristen in Anlehnung an den Untersuchungsgrundsatz G41 festgelegt: bis zum 49. Lebensjahr nach 36 Monaten, ab dem 50. Lebensjahr nach 18 Monaten.
Die Ausnahmeregelung für Kursteilnehmer mit festem Wohnsitz im Ausland welche in der Ausbilderinfo 012014 veröffentlicht wurde bleibt von dieser Neuregelung unberührt. (Quelle: FISAT Ausbilderinfo 022014, August 2014)
| 29.09.2014 |
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Gewinnen Sie eine Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA | 
Unseren Kursunterlagen und auch dem Zertifikat legen wir je einen Aufkleber mit unserem Logo bei. Uns interessiert nun brennend, was unsere ehemaligen Kursteilnehmer damit anstellen. Also, wo klebt der Aufkleber jetzt? Einfach ein Bild davon auf unseren Seiten bei Facebook oder Google Plus posten und man nimmt an der Verlosung teil. Unter allen Teilnehmern verlosen wir einen Platz im Kurs "Sachkundiger für persönliche Schutzausrüsung (PSA) gegen Absturz gem. BGG 906"! Der/die Gewinner/in kann nach erfolgreich abgeschlossener Schulung die jährlich erforderliche Überprüfung der Ausrüstung selbst durchführen.
- Einsendeschluss: Samstag, den 23. August 2014 bis 24.00 Uhr
- Auslosung durch Losentscheid und Info an Gewinner erfolgt am Sonntag
- Gewinn gültig für Kurstermin: 27. + 28. August 2014 in Potsdam
- mit Ihrer Teilnahme erlauben Sie uns uns die Nutzung Ihres Fotos
Wir freuen uns auf die Bilder, möge Fortuna mit dir sein!
P.S.: Mitarbeiter und Ausbilder des Berufskletterzentrums sowie deren Angehörige dürfen natürlich Fotos posten, sind aber von der Verlosung ausgeschlossen. Wir lassen zwar keine Jury entscheiden, aber sehr gern dürfen die Fotos auch witzig sein. Der/die Gewinner/in muss zur Teilnahme am Kurs ausreichende Kenntnisse hinsichtlich Einsatz und Umgang mit PSA gegen Absturz nachweisen können (Zertifikat PSAgA, SZP, SKT o.ä.). Kann ein Gewinner dies nicht, dann wird die Lostrommel erneut angeworfen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
| 20.08.2014 |
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Deutsche Baumklettermeisterschaften 2014 | Am langen Wochenende über Himmelfahrt (28.5. - 1.6.2014) fanden im Schlosspark Celle die 21. Deutschen Baumklettermeisterschaften statt. Bei den Frauen setzte sich erneut Annette Neumann vor Nathalie Pronk (NL) und Frauke Lenz durch. Bei den Herren war es eine ganz enge Kiste. Mit nur 0,5 Punkten Abstand auf den erneuten Sieger James Kilpatrick (Neuseeland) wurde Michael Hansch Zweiter und damit neuer deutscher Meister. Der Titelverteidiger Moritz Theuerkauf landete auf Platz 3. Herzlichen Glückwunsch!
Video: Wer wird Meister im Baumklettern? beim NDR | 03.06.2014 |
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Achtung: Information zum Einsatz der Petzl CROLL-Seilklemmen in korrosiver Umgebung | 
Nachdem zwei voneinander unabhängige Fälle von defekten Nietköpfen an der Petzl CROLL Seilklemme gemeldet wurden, empfiehlt Petzl allen Nutzern, ihre CROLL Seilklemmen (B16 und B16AAA) optisch zu überprüfen. Der Nietkopf darf nicht fehlen und muss sich in der korrekten Position befinden. Wenn der Nietkopf intakt ist, kann die CROLL Seilklemme weiter benutzt werden. Fehlt der Nietkopf, oder ist er beschädigt, dann sondern Sie in das Gerät unverzüglich aus und wenden Sie sich an Ihren Fachhändler.
Die neue, kleinere CROLL (B16BAA) und andere Petzl-Seilklemmen sind nicht von dem Vorfall betroffen. Sie bezieht sich ausschließlich auf die älteren Seilklemmen CROLL B16 und B16AAA. Petzl sucht weiterhin nach den Ursachen für das Problem und gibt die Ergebnisse dieser Untersuchungen sowie eventuelle korrigierende Maßnahmen bis spätestens 18. April 2014 bekannt.
Update
Die beiden Fälle von defekten Nietköpfen beim Einsatz auf Offshore-Plattformen in der Nordsee wurden im Labor untersucht. Wenngleich die in der Praxis aufgetretenen Defekte nicht reproduziert werden konnten, kommt Petzl zu dem Schluss, dass mit großer Wahrscheinlichkeit Spaltkorrosion zur Bildung von Mikrorissen geführt hat, welche sich anschließend durch die zyklischen Belastungen ausgebreitet haben und schlussendlich zum Defekt führten.
Petzl nimmt dies nun zum Anlass darauf hinzuweisen, dass PSA von Petzl sind nicht "absolut korrosionsbeständig" ist. Der Einsatz der PSA von Petzl in korrosiver Umgebung (Meeresnähe, Erdölchemie usw.) ist jedoch unter Beachtung gewisser Hinweise möglich:
- Erhöhe Wachsamkeit und regelmäßigere Kontrollen.
- Häufige Wartung.
- Stark reduzierte Lebensdauer.
- Bei der vom Anwender durchgeführten Risikoanalyse muss das spezielle Korrosionsrisiko in diesen Umgebungen berücksichtigt werden.
Praktische Empfehlungen von Petzl
Es handelt sich hier um einen extrem selten auftretenden Defekt der CROLL (zwei Fälle unter mehreren hunderttausend Geräten). Petzl empfiehlt dennoch, Folgendes zu beachten:
- 4-1: In korrosiver Umgebung müssen aus Metall gefertigte PSA von Petzl nach jedem Gebrauch abgespült und getrocknet werden, um mögliche Korrosionsprobleme zu reduzieren (insbesondere an schwer zugänglichen und verdeckten Stellen).
- 4-2: Gemäß den aktuellen Empfehlungen von Petzl muss der Anwender bei Einsatz einer Seilklemme immer ein zweites Gerät verwenden oder sich an eine zweite Seilklemme hängen (redundante Sicherung).
- 4-3: Die Anwender müssen eine optische Prüfung ihrer CROLL B16 und B16AAA vornehmen und sich vergewissern, dass der Nietkopf vorhanden ist.
http://www.petzl.com/de/pro/2014/05/05/kundeninformation-ueber-den-einsatz-der-croll-seilklemmen-b16-und-b16aaa-in-korrosive | 05.05.2014 |
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Achtung: Neuer Petzl ASAP erfordert 12kN Mindestbruchlast am Ankerpunkt | Seit Anfang 2014 sind mit dem ASAP-2 (B715010D) und dem ASAP LOCK (B715020B) eine neue und eine überarbeitete Version des bisherigen ASAP von Petzl erhältlich. Beim ASAP handelt es sich um ein mitlaufendes Sicherungsgerät, welches insbesondere bei Industriekletterern weit verbreitet ist und in Kombination mit einem kompatiblem Gurt, Falldämpfer, Seil und Anschlagpunkt als Bestandteil des redundanten Sicherungssystems verwendet wird.
Abweichend vom Vorgängermodell dürfen die neuen ASAP-Geräte jedoch ausschließlich in Systeme zur Absturzsicherung integriert werden, deren Ankerpunkte eine Tragfähigkeit von mind. 12kN (1,2t) sicherstellen. Dem Kapitel 10 der neuen Bedienungsanleitung ist zu entnehmen: "Der Anschlagpunkt des Systems muss oberhalb des Benutzers angebracht sein und den Anforderungen der Norm EN 795 entsprechen. Die Mindestbruchlast des Anschlagpunkts muss 12 kN betragen".
Das Berufskletterzentrum erachtet diese Meldung als wichtig und sicherheitsrelevant, weil nach aktuellem "Stand der Technik" für Einzelanschlagpunkte eine Mindesttragfähigkeit von 10 kN gilt (vgl. Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seilzugangs- und Positionierungstechniken Version 13.0) und somit natürlich auch durch entsprechende Ausbildungen der Wert von 10 kN recht fest und weit verbreitet in den Köpfen der Industriekletterer steckt.
| 07.04.2014 |
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Achtung: Warnhinweis der Firma EDELRID für diverse Produkte | EDELRID fordert alle Besitzer der Produkte "Conecto", "Conecto Small", "Conecto Swivel" sowie Besitzer von Produkten, in denen diese verbaut sind (Scope, Bealy Kit, Tree Core, Core Plus, Core Plus CL, Core Top, Core Sliding D-Kit) dazu auf, diese dem Gebrauch sofort zu entziehen!
Es wurden Probleme im Zusammenhang mit den verbauten Schrauben festgestellt. EDELRID stellt allen Kunden kostenlos Ersatzschrauben zur Verfügung. Diese Ersatzschrauben sind zur eindeutigen Identifizierung schwarz beschichtet. Nach dem Austausch der silbernen gegen schwarze Schrauben gemäß den Montage- und Wartungsanweisung dürfen die Produkte wieder eingesetzt werden.
www.edelrid.de/SERVICE/Warnhinweis/ | 19.11.2013 |
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Bis zu 500,- EUR Zuschuss für Weiterbildung: Ministerium verlängert die | 
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die aktuell laufende 2. Förderphase der "Bildungsprämie" bis zum 30. Juni 2014. Darüber hinaus ist eine 3. Förderphase ab Sommer 2014 in Vorbereitung. Mit dem bundesweiten Programm Bildungsprämie werden individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Weiterbildungsinteressierte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen 50 %igen Zuschuss zu den Kursgebühren erhalten – maximal jedoch 500 €. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Das Berufskletterzentrum akzeptiert die ausgestellten Prämiengutscheine für die Abrechnung der Kursgebühren, den Prämiengutschein können Sie kostenlos bei einer der bundesweit über 500 Beratungsstellen bekommen.
www.bildungspraemie.info | 21.10.2013 |
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Baumkletter-WM 2013: Doppelerfolg für Neuseeland | Am 3.+ 4. August 2013 fanden in Kanada die Weltmeisterschaften im Baumklettern statt. Bei den Frauen nimmt die Neuseeländerin Nicala Ward-Allen den Titel aus Toronto mit nach Hause. Auch bei den Herren hatte Neuseeland die Nase vorn: hier errang Scott Forrest den Weltmeistertitel in der Finalrunde. Als bester Deutscher kam der neunmalige Weltmeister Bernd Strasser auf den 7. Platz. Herzlichen Glückwunsch!
International Tree Climbing Championship - offizielle Ergebnisse | 08.08.2013 |
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Anwender-Info: FISAT Regeln zur WU-Teilnahme | 
Da sehr oft Fragen zu den WU-Regeln des FISAT aufkommen, möchten wir Sie hier entsprechend informieren:
Ihr FISAT-Zertifikat ist 1 Jahr gültig, das genaue Ablaufdatum steht auf dem Zertifikat. Um die Gültigkeit zu verlängern, muss jeder nach den Richtlinen des Fach- und Interessenverbandes für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V. (FISAT) ausgebildete Anwender einmal jährlich an einer 1-tägigen Wiederholungsunterweisung (WU) für seine Qualifikationsstufe teilnehmen. Ziel dieser WU ist es, das theoretische und praktische Wissen der Teilnehmer aufzufrischen und zu erweitern, sowie ggf. auf bereits eingeschliffenes Fehlverhalten in der Anwendung hinzuweisen. Alternativ zur WU kann auch eine Prüfung für ein höheres Ausbildungslevel abgelegt werden. Liegt spätestens nach einer Frist von 6 Monaten kein WU-Nachweis vor, muss die Prüfung der jeweiligen Qualifikationsstufe vollständig wiederholt werden.
Für die Teilnahme an einer FISAT-SZP-WU gibt es zeitlich 3 Optionen:
- WU-Teilnahme nach Ablaufdatum, jedoch innerhalb einer Frist von max. 6 Monaten nach Ablauf der Ausweisgültigkeit: Der neue Ausweis wird durch den FISAT rückdatiert auf die Daten des Altausweises (+ 12 Monate) ausgestellt. Durch eine verspätete WU-Teilnahme ergibt sich also kein zeitlicher Vorteil, außerdem ist man in der Übergangszeit zwischen Ablaufdatum und der WU ohne gültige Qualifikation.
- WU-Teilnahme bis zu 90 Tage vor Ablaufdatum: Der neue Ausweis wird durch den FISAT vordatiert ausgestellt. Der alte Ausweis gilt also noch bis zum Ablaufdatum und danach nahtlos der Neue. Dies ist die empfohlene Variante, da man immer einen gültigen Ausweis vorweisen kann. Ein (häufig vermuteter) zeitlicher Nachteil durch die WU-Teilnahme vor dem Ablaufdatum entsteht also nicht.
- WU-Teilnahme noch früher als 90 Tage vor Ablaufdatum: Der neue Ausweis wird durch den FISAT mit Gültigkeit für 12 Monate ab dem Tag der WU ausgestellt. Es wird hier also ein neues WU-Gültigkeitsdatum gesetzt. Diese Variante ist z.B. für Firmen interessant, die ihre Mitarbeiter gern immer alle zusammen zur WU schicken möchten. Laufen deren Zertifikate bisher zu unterschiedlichsten Terminen über das ganze Jahr verteilt ab, dann können diese so auf einen gemeinsamen Termin gebracht werden.
| 22.07.2013 |
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Veranstaltungstipp: FISAT-Technikseminar in Erfurt | Für Anwender, Ausbildungsbetriebe und Auftraggeber findet am 27. und 28. September 2013 das FISAT-Technikseminar statt. Veranstaltungsort ist das Schulungs- und Ausbildungszentrum der Thüringer Energie AG in Erfurt. Ein großes Themenspektrum aus Theorie und Praxis der SZP, einer Vielzahl von Anwendungsfällen sowie der Bereich Ausbildung stehen im Fokus dieser FISAT-Fachveranstaltung. Referenten des FISAT, aus der Industrie, von Unfallversicherungsträgern und von europäischen Partnerverbänden werden aktuelle Themen der Seilzugangstechnik (SZP) in Fachvorträgen und praktischen Vorführungen vorstellen.
Info-Flyer (PDF-Datei) | 18.07.2013 |
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RÜCKRUF! - Mechanischer Prusik Petzl ZIGZAG | 
(16.4.2013) Aufgrund eines Unfalles am 12. April 2013 hat Petzl eine Sicherheitsinformation zum ZIGZAG (mechanischer Prusik) herausgegeben. Ein Kletterer ist abgestürzt, weil die Anschlagöse des Gerätes während des Abseilens gebrochen ist. Nach einem Krankenhausaufenthalt konnte die Person am 13. April nach Hause zurückkehren. Petzl führt noch weitere Untersuchungen durch und plant die Ergebnisse am 23.4. auf der Website zu veröffentlichen.
Update (22.4.2013): Benutzung einstellen!
Nach weiterer Überprüfung der Unfallursachen hat PETZL nun den Verkauf des mechanischen Prusik ZIGZAG eingestellt. Ersten Beobachtungen zufolge kam es zu einem Bruch der oberen Verbindungsöse des Produktes, welcher durch einen verkanteten und quer belasteten Verbindungskarabiner verursacht wurde. Das Gerät darf nicht mehr verwendet werden, bis PETZL eine Lösung veröffentlicht hat, die den oberen Verbindungskarabiner in der Längsrichtung hält
Update #2 (26.4.2013): Produkt-Rückruf!
In der Zwischenzeit hat Petzl einen anderen Fall mit identischem Bruch identifiziert. Diese Brüche wurden durch eine spezielle Querstellung und Verdrehung des Karabiners verursacht. Petzl ist der Ansicht, dass sich diese Querstellung und Verdrehung unbeabsichtigt während der normalen Baumpflegearbeit ereignen kann und gravierende Folgen haben kann. Die weitere Verwendung des ZIGZAG ist gefährlich! Petzl hat den Produktrückruf des mechanischen Prusik ZIGZAG beschlossen. Das Gerät darf nicht mehr verwendet werden und ist mit Kaufnachweis an den Distributor in Ihrem Land zurückzusenden. Bitte informieren Sie auch Ihre Kollegen!
Weitere Informationen:
| 26.04.2013 |
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Tipp zu Himmelfahrt: Die Baumklettermeisterschaften 2013 | Vom 10. bis zum 12. Mai 2013 finden die Deutschen Baumklettermeisterschaften der ISA im Kurpark von Unna statt. Die Baumklettermeisterschaften bieten den kletternden Baumpflegern nicht nur die Möglichkeit, sich mit anderen Kletterern in Ihren Fähigkeiten zu messen, sondern auch eine gute Plattform, um Wissen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Dazu hat die ISA-Deutschland ein neues Programm für den Ablauf ihrer Meisterschaften erarbeitet. Weitere Infos auf der Homepage der ISA Germany.
ISA Germany e.V. | 24.04.2013 |
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FISAT Sicherheitsinformation 02/2013 | ![]()
In der Sicherheitsinformation 02/2013 informiert der FISAT als Fachverband für Sicherheit bei seilunterstützten Zugangs- und Positionierungstechniken über praxis- und sicherheitsrelevante Hinweise für Anwender von SZP zu den Themen:
- Gemischte Teams unterschiedlicher Ausbildungssysteme
- Projektabwicklungen ohne zertifizierten Aufsichtsführenden
FISAT Sicherheitsinformation 02/2013 (PDF-Datei) | 23.04.2013 |
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Erfolgreiche Rezertifizierung: Trägerzulassung nach neuer AZAV | Bereits seit Juli 2009 ist das Berufskletterzentrum der Aquaworker KG ein nach Annerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassener Bildungsträger und auch nach dem Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Durch ein Audit im Juli 2012 wurde erneut der Nachweis erbracht, dass die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 erfüllt sind. Darüber hinaus konnten wir unsere Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit im Bereich der arbeitsmarktlichen Dienstleistungen erfolgreich unter Beweis stellen. Das Berufskletterzentrum erhielt deshalb auch die Trägerzulassung nach der neuen Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Beide Zertifikate sind bis zum 25.8.2015 gültig.
| 01.11.2012 |
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FISAT-Technikseminar 2012 in Erfurt | Für interessierte Anwender, Ausbildungsbetriebe und Auftraggeber findet am 9. und 10. November 2012 das FISAT-Technikseminar in Erfurt statt. Referenten der Industrie, Unfallversicherungsträger und aus europäischen Partnerverbänden stellen ein breites Spektrum der Seilzugangstechnik (SZP) in Fachvorträgen und praktischen Vorführungen vor. Eine Anmeldung beim Fisat ist erforderlich.
Infos beim FISAT e.V. | 18.10.2012 |
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Online-Knotenkunde verbessert | Wir haben die Knotenkunde auf unserer Homepage technisch überarbeitet. Darstellung und Navigation durch die bebilderten Anleitungen sind noch anwenderfreundlicher geworden. Viel Spaß beim Üben!
zur Knotenkunde | 03.07.2012 |
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