Für die meisten unserer Kurse gelten die folgenden Kursvoraussetzungen. Bitte beachten Sie ggf. zusätzlich die Informationen in der jeweiligen Kursbeschreibung.
Mindestalter: 18 Jahre
Erste-Hilfe-Lehrgang:
Für die meisten unserer Kurse mit praktischen Trainingsinhalten wird die Teilnahme an einem anerkannten Erste-Hilfe-Lehrgang gefordert. Aber selbst für Kurse, wo der Ersthelferschein nicht bereits in der Liste der Pflicht-Voraussetzungen genannt ist, wird er dennoch grundsätzlich empfohlen. Spätestens für die spätere berufliche Tätigkeit in diesem Bereich sind diese Kenntnisse wohl unverzichtbar. Die Ersthelferausbildung erfüllt unsere Kriterien, wenn sie einen Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (UE) hatte, nicht älter als 24 Monate ist und bei einer sogenannten von der DGUV ermächtigten Stelle (i.d.R. DRK, Malteser, Johanniter, DLRG u.v.a.m.) durchgeführt wurde. Fragen Sie am besten nach, ob Ihr Anbieter eine ermächtige Ausbildungsstelle gemäß DGUV-Vorschrift ist, die Kennziffer muss später auch auf dem Zertifikat stehen. Bitte beachten Sie, dass der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (für Führerschein) nicht ausreicht und dass die 1. Hilfe Ausbildung alle 2 Jahre aufgefrischt werden muss.
Tauglichkeitsuntersuchung für Industriekletterer (SZP) und PSA-Anwender:
Zum Nachweis der körperlichen Tauglichkeit muss der Beleg einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung für "Arbeiten mit Absturzgefahr / Höhenarbeit" vorgelegt werden, welche
bis zum 49. Lebensjahr nicht älter als 36 Monate
ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate
ist. Mit dieser Untersuchung sollen z.B. Gleichgewichts- und Herzkreislaufprobleme ausgeschlossen werden, die bei Arbeiten in großen Höhen und im Falle des bewegungslosen Hängens im Gurt zu erheblichen Unfall- bzw. Gesundheitsgefahren führen könnten. Wir empfehlen Ihnen eine Untersuchung entsprechend der für die arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchung "G41" festgelegten Inhalte durchführen zu lassen. Teilnehmer ohne gültigen Tauglichkeitsnachweis können nicht am Praxistraining bzw. der Prüfung teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass normale Hausärzte diese Untersuchung in der Regel nicht durchführen dürfen. Für diese Untersuchungen gibt es speziell zugelassene Ärzte, Sie müssen sich an einen Betriebsarzt bzw. Facharzt für Arbeitsmedizin wenden. Falls Sie Ihre Untersuchung noch nicht absolviert haben, vereinbaren rechtzeitig vor Kursbeginn einen Termin!
Tauglichkeitsuntersuchung für Baumkletterer (SKT):
Zum Nachweis der körperlichen Tauglichkeit ist der Beleg einer arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung für "Arbeiten mit Absturzgefahr / Höhenarbeit" (für SKT-B zusätzlich auch für „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten") erforderlich. Dieser muss spätestens zu Kursbeginn vorliegen und darf nicht älter als 2 Jahre sein, sonst dürfen wir den Teilnehmer nicht zum Lehrgang zulassen. Dies ist Vorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, an die wir gebunden sind. Mit dieser Untersuchung sollen z.B. Gleichgewichts- und Herzkreislaufprobleme ausgeschlossen werden, die bei Arbeiten in großen Höhen und im Falle des bewegungslosen Hängens im Gurt zu erheblichen Unfall- bzw. Gesundheitsgefahren führen könnten. Die BG empfiehlt dazu eine Untersuchung entsprechend der für die arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchungen „G41“ (+ „G25“ für SKT-B) festgelegten Inhalte durchführen zu lassen. Bitte beachten Sie: Normale Hausärzte dürfen diese Untersuchung in der Regel nicht durchführen. Für diese Untersuchungen gibt es speziell zugelassene Ärzte, Sie müssen sich an einen Betriebsarzt bzw. Facharzt für Arbeitsmedizin wenden. Falls Sie Ihre Untersuchung noch nicht absolviert haben, vereinbaren rechtzeitig vor Kursbeginn einen Termin!
Nachweisbuch Seilunterstützter Höhenzugang ("FISAT-Logbuch") für Industriekletterer:
Ab 1. Juli 2017 wird die Vorlage des persönlichen Nachweisbuchs Seilunterstützter Höhenzugang für jeden Prüfungs- und WU-Teilnehmer verpflichtend (mit Ausnahme Prüfung Level 1 und Wiederholungsunterweisung Level 3). Ob der betreffende Anwender Stunden dokumentiert hat oder nicht, spielt in diesem Zusammenhang eine untergeordnete Rolle, Logbücher ohne Stunden werden akzeptiert. Jedoch ist jeder Teilnehmer dazu verpflichtet, ein Nachweisbuch mit seinen persönlichen Daten und Passbild (Seite 8) sowie den Aufklebern Zertifizierung (Seite 94/95) und Wiederholungsunterweisung (Seite 96/97), falls bereits vorhanden, mit sich zu führen. Das Logbuch wird behandelt wie das Erste Hilfe Zertifikat und die arbeitsmedizinische Tauglichkeitsbescheinigung. Ist das Logbuch nicht vorhanden, darf der FISAT-Zertifizierer den Teilnehmer nicht zur Prüfung zulassen!
Das Berufskletterzentrum steht für professionelle Schulungen, Ausrüstung und Dienstleistungen im Bereich Absturzsicherung und seilunterstützte Höhenarbeit. Dank der Zulassung als Bildungsträger nach AZAV sowie einem nach ISO 9001 zertifizierten Qualitätsmanagement, ist im Berufskletterzentrum auch eine staatlich geförderte Ausbildung möglich. Kurse in Seilklettertechnik SKT für Baumkletterer und Seilzugangstechnik SZP für Industriekletterer sind dabei ebenso im Angebot, wie Lehrgänge zur sicheren Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Ausbildungen im Freimessen, Schulungen für sachkundige Prüfer von PSA gegen Absturz, Leitern und Tritten u.a.m. Zusätzlich zum regulären Kursprogramm im Trainingszentrum Berlin-Brandenburg können Unterweisungen auch deutschlandweit direkt beim Kunden ausgerichtet werden.
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